Arzneikosten in der Steuererklärung


Gesundheitsausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Steuerzahler können Ausgaben für Arzneimittel in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 geltend machen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband (DAV).

Belastungsgrenze variiert

Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten, wenn zumutbare Belastungsgrenzen überschritten werden. Diese Grenze berechnet sich anhand des Jahreseinkommens, Familienstands und der Kinderzahl des Steuerzahlers. Anrechnen lassen sich Ausgaben, die die Krankenkasse nicht erstattet – also zum Beispiel Kosten für Arzneimittel aus der Apotheke, für ärztliche Behandlungen wie IGeL-Leistungen oder Zahnersatz sowie für medizinische Hilfsmittel wie Sehhilfen.

Nachweise nötig

Um sich „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennen zu lassen, müssen Steuerzahler laut § 33 des Einkommensteuergesetzes die medizinische Notwendigkeit für das Verwenden des Arzneimittels nachweisen. Bei komplett selbst bezahlten Arzneimitteln ("Selbstmedikation") kann dieser Nachweis durch ein Privatrezept oder durch ein Grünes Rezept erfolgen. Letzteres stellt der Arzt oft als Empfehlung aus, bevor die Apotheke es als Quittung bedruckt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, kann der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro Medikament geltend machen. Bei allen geltend zu machenden Ausgaben für Arzneimittel, Behandlungen oder Hilfsmittel ist ein Zahlungsbeleg erforderlich.

Von Kundenkarte profitieren

Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden: Wer im Vorjahr nicht direkt seine Quittungen und Belege aufbewahrt und gesammelt hat, besitzt vielleicht in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte. Dann kann er dort nachträglich um eine finanzamttaugliche Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2013 bitten, die er als Patient selbst zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren. Patienten können sich in ihrer Stammapotheke vor Ort erkundigen und eine Kundenkarte anlegen.

News

Schlaf: Nicht zu kurz und nicht zu lang
Schlaf: Nicht zu kurz und nicht zu lang

Die Mitte macht´s

Viel hilft viel? Das gilt offenbar nicht beim Thema Schlaf. Denn nicht nur zu wenig Schlaf scheint Menschen schneller altern zu lassen. Das gleiche gilt wohl auch für zu viel Schlaf.   mehr

Hitze bedroht Gehirn und Nerven
Hitze bedroht Gehirn und Nerven

Von Schlaganfall bis Delir

Sommerliche Wärme wird von vielen Menschen als angenehm empfunden. Doch anhaltende Hitze und tropische Nächte können ernsthafte gesundheitliche Folgen haben – insbesondere für das Gehirn.   mehr

Wie viel Schreien ist normal?
Wie viel Schreien ist normal?

Quälende Säuglingskoliken

Viele Eltern kennen die Situation: Das Baby ist satt, frisch gewickelt und gesund – und schreit trotzdem über Stunden. Gerade in den ersten Lebensmonaten können sogenannte Säuglingskoliken Familien an ihre Belastungsgrenzen bringen. Was ist normal und wann muss das Schreien abgeklärt werden?   mehr

Augentropfen: 10 häufige Fehler
Eine Frau gibt Augentropfen ins Auge sein - sie versucht dabei, das Auge nicht zu berühren, um eine Verkeimung zu verhindern.

Was schief gehen kann

Ob bei einer Bindehautentzündung, Verletzungen des Auges oder einem hohen Augendruck: Augentropfen werden in vielen Fällen verordnet. Bei der Anwendung sollte man aber einige Fehlerquellen vermeiden.   mehr

Hilfe fürs Arthroseknie
Hilfe fürs Arthroseknie

Schmerzgele und -pflaster

Kniearthrose ist schmerzhaft – doch nicht immer ist der Griff zur Tablette nötig. Denn schmerzende Kniegelenke lassen sich auch von außen effektiv behandeln. Und zwar mit Schmerzpflastern und Schmerzgelen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Sicher feiern mit Diabetes

Sicher feiern mit Diabetes

Ob Badesee oder Festival

Grillpartys, Musikfestivals oder entspannte Nachmittage am Badesee gehören für viele Menschen zu den ... Zum Ratgeber
Apotheke Lintorf
Inhaberin Ruth Apolke
Telefon 05472/72 46
Fax 05472/74 20
E-Mail apothekelintorf@gmx.de