Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

News

Strategien gegen die Atemnot
Strategien gegen die Atemnot

Angst vor dem Ersticken

Atemnot kann den Alltag stark einschränken und vielen Betroffenen Angst machen. Doch es gibt Möglichkeiten, besser mit den Beschwerden umzugehen und den Teufelskreis aus Luftnot und Anspannung zu durchbrechen.   mehr

Vitamin-A-Mangel vorbeugen
Mutter und Kind mit frisch geernteter Karotte. Bei aller Begeisterung für Veganismus dürfen gerade bei Kindern die Vitamine nicht vergessen werden.

Für Schwangere und Veganer*innen

Wer regelmäßig Milchprodukte, Eier und Fleisch isst, braucht sich um seinen Vitamin-A-Haushalt keine Gedanken zu machen. Doch wie sieht das bei veganer Ernährung aus? Und was müssen Schwangere beachten?   mehr

Blut spenden hilft allen

Frau sitzt in einem Sessel und spendet Blut.

Mangelware Blut

Ob bei einer Operation, bei Geburtskomplikationen oder einem schweren Unfall -Bluttransfusionen können Leben retten. Damit genügend davon zur Verfügung steht, müssen Gesunde Blut spenden. Doch wer ist dafür geeignet, und was muss man darüber wissen?   mehr

Schlaf: Nicht zu kurz und nicht zu lang
Schlaf: Nicht zu kurz und nicht zu lang

Die Mitte macht´s

Viel hilft viel? Das gilt offenbar nicht beim Thema Schlaf. Denn nicht nur zu wenig Schlaf scheint Menschen schneller altern zu lassen. Das gleiche gilt wohl auch für zu viel Schlaf.   mehr

Hitze bedroht Gehirn und Nerven
Hitze bedroht Gehirn und Nerven

Von Schlaganfall bis Delir

Sommerliche Wärme wird von vielen Menschen als angenehm empfunden. Doch anhaltende Hitze und tropische Nächte können ernsthafte gesundheitliche Folgen haben – insbesondere für das Gehirn.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Sicher feiern mit Diabetes

Sicher feiern mit Diabetes

Ob Badesee oder Festival

Grillpartys, Musikfestivals oder entspannte Nachmittage am Badesee gehören für viele Menschen zu den ... Zum Ratgeber
Apotheke Lintorf
Inhaberin Ruth Apolke
Telefon 05472/72 46
Fax 05472/74 20
E-Mail apothekelintorf@gmx.de